UNO: allgemeine Erklärung über die Rechte indigener Völker angenommen

(Quito, 29. Juni 2006, alai-poonal).

Am 29. Juni hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf die Allgemeine Erklärung über die Rechte indigener Völker mit 30 Ja- Stimmen, zwölf Enthaltungen und zwei Gegenstimmen (Kanada und Russland)
angenommen. Noch vor Jahresende wird der Text dann der Generalversammlung der Weltorganisation zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.

In der Erklärung wird das Recht der indigenen Völker - als Gemeinschaften sowie Individuen - auf alle von der UNO anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert.
Außerdem erkennt sie das Recht dieser Völker auf Selbstbestimmung sowie die Erhaltung und Stärkung ihrer verschiedenen politischen, juristischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen an. Dabei behalten diese Völker gleichzeitig ihre Rechte auf vollkommene Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Leben des Landes bei, in dem sie leben, soweit sie diese in Anspruch nehmen wollen.

Die Annahme der Erklärung, über die seit 1995 in den Vereinten Nationen diskutiert wird, wurde von den auf den UN-Sitzungen in Genf anwesenden Indígenas mit großer Freude begrüßt. Das Projekt war von dem kürzlich gegründeten Menschenrechtsrat zur vorrangigen Aufgabe erklärt und auf die Tagesordnung einer seiner
ersten Zusammenkünfte gesetzt worden. Der Menschenrechtsrat trat an die Stelle der UN-Menschenrechtskommission.

Enthalten haben sich bei der Abstimmung über die Erklärung Ghana, Marokko, Nigeria, Algerien, Tunesien, Senegal, Argentinien, die Philippinen und die Ukraine. Gabun, Djibouti und Mali waren nicht anwesend. Argentinien stellte sich mit seiner Haltung gegen die einheitliche Position der übrigen lateinamerikanischen Staaten, die den von Peru eingereichten Vorschlag unterstützten. Die Gründe für die Ablehnung
seien in den zwischen Argentinien und Großbritannien bestehenden Streitigkeiten über den Besitz der
Malwinen zu suchen. Buenos Aires befürchtet, dass sich die britischstämmigen Bewohner der Inseln als autochthon erklären und ihr Selbstbestimmungsrecht einfordern könnten.