(Quito, 29. Juni 2006, alai-poonal).
Am 29. Juni hat der
Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen in Genf die Allgemeine Erklärung über die Rechte indigener
Völker mit 30 Ja-
Stimmen, zwölf Enthaltungen und zwei Gegenstimmen (Kanada und Russland)
angenommen. Noch vor Jahresende wird der Text dann der
Generalversammlung der
Weltorganisation zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.
In der Erklärung wird das Recht der indigenen Völker - als
Gemeinschaften sowie
Individuen - auf alle von der UNO anerkannten Menschenrechte und
Grundfreiheiten
verankert.
Außerdem erkennt sie das Recht dieser Völker auf
Selbstbestimmung sowie die
Erhaltung und Stärkung ihrer verschiedenen politischen,
juristischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Einrichtungen an. Dabei behalten diese
Völker gleichzeitig ihre
Rechte auf vollkommene Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Leben des
Landes bei, in dem sie leben, soweit sie diese in Anspruch nehmen
wollen.
Die Annahme der Erklärung, über die seit 1995 in den Vereinten
Nationen diskutiert wird,
wurde von den auf den UN-Sitzungen in Genf anwesenden Indígenas mit
großer Freude
begrüßt. Das Projekt war von dem kürzlich gegründeten
Menschenrechtsrat zur
vorrangigen Aufgabe erklärt und auf die Tagesordnung einer seiner
ersten
Zusammenkünfte gesetzt worden. Der Menschenrechtsrat trat an die
Stelle der UN-Menschenrechtskommission.
Enthalten haben sich bei der Abstimmung über die Erklärung Ghana,
Marokko, Nigeria,
Algerien, Tunesien, Senegal, Argentinien, die Philippinen und die
Ukraine. Gabun, Djibouti
und Mali waren nicht anwesend. Argentinien stellte sich mit seiner
Haltung gegen die
einheitliche Position der übrigen lateinamerikanischen Staaten, die
den von Peru
eingereichten Vorschlag unterstützten. Die Gründe für die Ablehnung
seien in den
zwischen Argentinien und Großbritannien bestehenden Streitigkeiten über den Besitz der
Malwinen zu suchen. Buenos Aires befürchtet, dass sich die
britischstämmigen Bewohner
der Inseln als autochthon erklären und ihr Selbstbestimmungsrecht
einfordern könnten.