Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 6. August 2006, npl).
Weder Fisch noch Fleisch.
Die am
Samstag einstimmig getroffene Entscheidung der Obersten Kammer des
mexikanischen Bundeswahlgerichtes, einen Teil der bei den
Präsidentschaftswahlen vom 2. Juli abgegebenen Stimmen neu auszuzählen,
verlängert den Nachwahlkonflikt weiter. Der Beschluß, vom 9. bis 14.
August die Ergebnisse von gut neun Prozent aller Wahllokale
nachzuprüfen, ist weit von der Forderung einer kompletten Neuauszählung
des nach dem bisherigen Resultat äußerst knapp unterlegenen
sozialdemokratischen Oppositionskandidaten Andrés Manuel López Obrador
entfernt. Er entspricht allerdings auch nicht den Erwartungen des
Regierungskandidaten der klerikal-konservativen Partei der Nationalen
Aktion (PAN) Felipe Calderón. Dieser hatte gehofft, die Anfechtungsklage
werde von den sieben Richtern abgeschmettert und sein Weg ins
Präsidentenamt frei sein.
López Obrador zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der
Entscheidung. Sie stünde auf "rechtlich schwachen" Füßen, erklärte er
vor seinen Anhängern auf dem Platz der Verfassung im historischen
Zentrum von Mexiko Stadt. Der friedliche zivile Widerstand, der sich in
den zurückliegenden Tagen unter anderem in einer Blockade mehrerer
Verkehrsadern ausdrückte, werde fortgesetzt. Das Gericht habe sich mit
dem Hinweis auf arithmetische Fehler nur für die Öffnung von 11 839 der über 131 400 Wahlurnen entschieden, obwohl "es insgesamt 72 000 Urnen
mit denselben Merkmalen gibt".
Die Führung der López Obrador
unterstützenden Parteienkoalition will in Kürze ihre weitere Strategie
ankündigen. Wütende Anhänger des Kandidaten skandierten nach Bekanntgabe
des Urteils "ohne Lösung gibt es Revolution".
Dagegen kündigte die Regierungspartei an, die sich "an den Rechtsrahmen
haltende" Entscheidung des Wahlgerichtes zu akzeptieren. Sie setzt
darauf, dass sich der gut 240 000 Stimmen oder 0,58 Prozent betragende
Vorsprung ihres Kandidaten durch die nachträgliche Teilauszählung nicht
signifikativ verändern wird. Das ist tatsächlich die Frage.
Bei den neu
auszuzählenden Wahlurnen handelt es sich überwiegend um Fälle, in denen
die Opposition Unregelmäßigkeiten zu ihren Ungunsten geltend macht.
Bestätigt sich dies, schließen einige Wahlexperten nicht aus, dass es in
einer zweiten Etappe nach dem 14. August doch noch zu einer
vollständigen Nachzählung kommt oder die Präsidentschaftswahl gar
annulliert werden könnte. Die Anordnung, vorerst Urnen in 149 der 300
Wahldistrike erneut auszuzählen, sei beispiellos und ein "Triumph der
Opposition", so der Rechtsexperte Eduardo Huchim. Immerhin handele es
sich um fast vier Millionen der 41 Millionen abgegebenen Wählerstimmen.
Andere Beobachter werten den Beschluß eher als Besänftigungsversuch des
Wahlgerichtes gegenüber den Protesten der Sympathisanten von López
Obrador, der gleichzeitig für den rechten Kandidaten akzeptabel ist.
Einigkeit besteht nur darin, dass die Wahlbehörde IFE und ihr Präsident
Luis Ugalde nach dem Richterurteil in einem schlechten Licht stehen. Die
IFE hatte trotz Kritik und Anschuldigungen immer von einem
beispielhaften und transparenten Wahlprozess gesprochen. Davon kann nun
auch offiziell keine Rede mehr sein. Spätestens bis zum 31. August
müssen die Richter abschließend über die Legalität der
Präsidentschaftswahlen entschieden haben. Erklären sie die Wahlen für
gültig, haben sie bis maximal zum 6. September Zeit, offiziell den
nächsten mexikanischen Präsidenten zu ernennen.