Von Rafael Maya
(Mexiko-Stadt, 19. Juli 2006, cimac-poonal).
"Ich muss mich an die
Fakten halten und kann nicht spekulieren. Zurzeit versuche ich die
Wahrheit herauszufinden, über das, was mit den Frauen am 3. und 4. Mai
in San Salvador Atenco geschehen ist", sagte Alicia Elena Pérez Duarte,
Ermittlerin bei der Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen, die im
Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen stehen FEVIM (Fiscalía Especial
para la Atención de Delitos relacionados con Actos de Violencia en
contra de las Mujeres). In einem Interview mit der Nachrichtenagentur
CIMAC sagte Pérez Duarte, dass ihre Behörde jüngst ein Gutachten der
Menschenrechtsorganisation Kollektiv gegen Folter und Straffreiheit CCTI
(Colectivo Contra la Tortura y la Impunidad) als Beweis für sexuelle
Gewalt gegen Frauen in Folge gewaltsamer Auseinandersetzungen im
Bundesstaat Mexiko im Mai dieses Jahres akzeptiert habe.
Das vom CCTI erstellte Gutachten belege die von Polizisten begangene
sexuelle Folter und den Missbrauch an Frauen, die in San Salvador Atenco
festgenommen wurden. Das bestätigte gegenüber CIMAC die Psychologin der
Menschenrechtsorganisation Felicitas Treue. Die Ergebnisse des
Gutachtens sollen der Sonderstaatsanwaltschaft im August übergeben
werden. Nach einer langen Wartezeit konnten Mitarbeiter des CCTI
Gefangene in der Strafanstalt von Santiaguito besuchen. Immer noch sind
dort sieben Frauen inhaftiert, die am 3. Mai festgenommen wurden. An
diesem Tag war es zu den ersten Auseinandersetzungen in San Salvador
Atenco gekommen.
Die Sonderstaatsanwältin stellte klar, dass die Akzeptanz des Gutachtens
der Menschenrechtsorganisation nicht dessen Befürwortung bedeute: "Wir
akzeptieren die Beweise, die von einigen Frauen vorgelegt wurden. Wir
sagen aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob es Fälle sexueller Folter
gegeben hat oder nicht. Ich kann hierzu auch keine weiteren Kommentare
abgeben."
Sobald das Gutachten vorliege, werde sie überprüfen, ob die
Aussagen mit ihrem Informationsstand übereinstimmten und dementsprechend
werde dann gehandelt. Jedoch betonte Pérez Duarte erneut, dass in diesem
Fall, wie auch in anderen Fällen, die Sonderstaatsanwaltschaft auf die
Zustimmung des Generalstaatsanwalts Daniel Cabeza de Vaca angewiesen sei.
Vor diesem Hintergrund äußerte Felícitas Treue Bedenken, dass das
Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft nicht mit den Ergebnissen der
CCTI übereinstimmen könne, indem es zu dem Schluss käme, dass es keine
Fälle von sexueller Folter gegen die fünf Frauen gegeben habe. Die
Menschenrechtsaktivistin verwies zudem auf das so genannte
Istanbul-Protokoll, ein von den Vereinten Nationen geschaffenes
Instrument zur Untersuchung von Folterfällen. Mexiko sei verpflichtet,
die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten.
Sonderstaatsanwältin Pérez Duarte erkannte an, dass "es in der
mexikanischen Geschichte bisher keine einzige Verurteilung wegen Folter
gegeben hat". Sie erklärte weiter, dass sie dafür verantwortlich sei,
die Folter an fünf Frauen nachzuweisen. Gemeinsam mit den
Sachverständigen der Staatsanwaltschaft müsse sie dafür Sorge tragen,"dass die Vorschriften des Istanbul-Protokolls wörtlich eingehalten
werden".
Außerdem fügte sie hinzu: "Ich bin diejenige, die die Beweise vorlegen
muss. Ich muss das Geschehene entweder vor den Bundesbehörden - falls
die notwendigen Faktoren gegeben sind, um den Fall auf Bundesebene zu
behandeln - oder vor den lokalen Verantwortlichen beweisen können. Falls
ich keine Hinweise für ein Delikt finde, das von den Bundesrichtern
entschieden werden muss, fängt das dann beim Generalstaatsanwalt des
Bundesstaates Mexiko Abel Villicaña an." Villicaña hatte jüngst alle
Ermittlungen in Sachen Atenco mangels Beweisen vorläufig auf Eis gelegt.