von Lourdes González
(Mexiko-Stadt, 16. Oktober 2006, cimac-poonal).-
Die Staatliche
Menschenrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos)
veröffentlichte am 16. Oktober einen Bericht mit Empfehlungen, die sich
auf die gewaltsamen Polizeieinsätze in den Gemeinden San Salvador Atenco
und Texcoco Anfang Mai diesen Jahres beziehen. Darin werden das
Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Regierung des Bundesstaates
Mexiko und das Nationale Institut für Migration INM (Instituto Nacional
de Migración ) aufgefordert, ein Verwaltungsverfahren gegen die an den
Vorfällen beteiligten Beamten einzuleiten. Bei den brutalen Einsätzen
waren zwei Menschen ums Leben gekommen und etliche Frauen vergewaltigt
worden.
Insgesamt seinen an jenem 3. und 4. Mai in den Gemeinden Texcoco und San
Salvador Atenco im Bundesstaat Mexiko 26 Frauen Opfer von sexuellem
Missbrauch und Vergewaltigung geworden, sagte der Präsident der CNDH
José Luis Soberanes Fernández im Rahmen einer Pressekonferenz. Unter
Androhung von Gewalt seien die Frauen zum Vollzug verschiedener
sexueller Praktiken genötigt worden. Es lägen zudem mehrfach Hinweise
auf den Straftatbestand "Vergewaltigung gleichgestellter Praktiken" vor,
heißt es im Empfehlungsbericht 8/2006. Gutachter der
Menschenrechtskommission hätten im Rahmen ihrer Untersuchungen
entsprechend den Vorgaben des Protokolls von Istanbul zur Untersuchung
von Folteropfern 26 ärztliche Untersuchungsberichte vorgelegt, sagte
Soberanes weiter. Es habe sich um die Fälle von elf Frauen und 15
Männern gehandelt.
Die Auswertung der Akten über die Vorfälle erlaube den Rückschluss, dass
Mitglieder der Präventiven Einsatzgruppe der Bundespolizei PFP (Policía
Federal Preventiva), der Landespolizei des Bundesstaates Mexiko sowie
Beamte der Migrationsbehörde diverse Menschenrechtsverletzungen begangen
haben. Dazu zählten grausame, unmenschliche und/oder erniedrigende
Behandlung, Hausfriedensbruch, willkürliche Festnahmen und
Freiheitsberaubung, Folter, Verletzung der sexuellen Freiheit (sexueller
Missbrauch und Vergewaltigung), Angriffe auf die körperliche
Unversehrtheit, Verletzung der Rechte von Minderjährigen sowie die
Verletzung der Rechtssicherheit.
In dem neun Bände umfassenden Bericht mit insgesamt 1960 Seiten heißt es
weiter, bei dem Polizeieinsätzen in Atenco seien insgesamt 207 Personen
verhaftet, in die Haftanstalt"Santiaguito" überführt und dort
festgehalten worden. Bei der mehr als vierstündigen Überführung seien
die Verhafteten geschlagen und mit dem Tode bedroht worden. Man habe sie
auf den Boden der Fahrzeuge geschleudert, ohne Rücksicht auf ihren
physischen Zustand, ihr Alter oder ihr Geschlecht. Die erlittenen
Schläge, Drohungen und einschüchternde Behandlung, die jeder der
Verhafteten individuell erfahren habe, seien nach den Definitionen des
Istanbul Protokolls als Folterfälle zu bewerten, erklärte der Präsident
der Kommission weiter.
Der Menschenrechtler betonte, das Personal von "Santiaguito" habe die
eindeutigen Hinweise auf die Gewalteinwirkung und sexuelle Nötigung in
den Fällen der vergewaltigten Frauen nicht weitergegeben. In einigen
Fällen, hätte man den Opfern ihre Kleidung ohne ihr Einverständnis
entwendet und in anderen Fällen sie zur Reinigung der Kleidungstücke
gezwungen.
Soberanes sagte weiter, die Untersuchungen der Kommission seien von
Seiten der PFP und Angehörigen der Landespolizei des Bundesstaates
behindert worden. Untersuchungsanträge seien nicht angemessen oder nur
unzureichend bearbeitet worden und manche der Antworten widersprächen
geradewegs den bereits erwiesenen Tatsachen.
Die an den Minister für öffentliche Sicherheit Eduardo Medina Mora
gerichteten Empfehlungen fordern dazu auf, einen Verwaltungsprozess
gegen die beteiligten Beamten der in die Vorfälle verwickelten Behörden
anzustrengen. Auch dem Gouverneur des Bundesstaates Mexiko Enrique Peña
Nieto wird nahe gelegt, die beteiligten Beamten der Abteilung für
Staatliche Sicherheit mittels eines Disziplinarverfahrens zur
Rechenschaft zu ziehen.
Unverzüglich sei mit der Auszahlung der Entschädigungsleistungen in den
Fällen von Javier Cortes Santiago sowie Ollín Alexis Benhumea Hernández
zu beginnen. Die beiden wurden durch die Polizeieinsätze getötet.
Gleichfalls sei die Leitung der Haftanstalt "Santiaguito" und das
medizinische Gefängnispersonal einem Untersuchungsverfahren zu unterziehen.
Sowohl Peña Nieto als auch Eduardo Medina Mora wird nahe gelegt,
Entschädigungsleistungen an diejenigen Personen zu zahlen, deren Recht
auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. Schließlich wird auch der
Leiter der Migrationsbehörde Hipólito Treviño Licea dazu aufgefordert,
ein Verwaltungsverfahren gegen die ihm unterstellten Beamten im
Bundesstaat Mexiko sowie gegen die Generaldirektion für Kontrolle und
Sicherung von Ein- und Ausreise anzustrengen. Diese Behörden seien
verantwortlich für die mutmaßlich unrechtmäßige Abschiebung von fünf
Personen (zwei Spanierinnen, eine Deutsche, eine Chilenin sowie ein
Chilene). Die Rechtslage der ausgewiesenen Personen sei umgehend zu
normalisieren und das Verfahren ihrer Abschiebung müsse überprüft werden.